Schallimmissionen lassen sich messen, bewerten und — vor Behörden und Gericht — belegen. Wir erstellen Lärmkartierungen, Immissionsgutachten und Stellungnahmen für Genehmigungsverfahren, Arbeitsschutz und Rechtsstreitigkeiten. Präzise, nachvollziehbar, belastbar.
Flächendeckende Schallpegelmessung und Darstellung als Lärmkarte — für Betriebsstätten, Liegenschaften und Planungsgebiete. Grundlage für Maßnahmenprogramme und behördliche Stellungnahmen.
Vollständige schalltechnische Gutachten zur Erfassung und Bewertung von Lärmimmissionen — verwertbar für Betriebsanlagengenehmigungen, Umwidmungsverfahren und behördliche Prüfungen.
Schallschutztechnische Gutachten für zivil- und verwaltungsrechtliche Verfahren — mit vollständiger Messketten-Dokumentation, nachvollziehbarer Methodik und klarer Bewertung nach ÖAL und ÖNORM.
Schallpegelmessung und Beurteilung nach TRLV Lärm Teil 3 für Arbeitsstätten — als Grundlage für Lärmminderungsmaßnahmen und als Nachweis gegenüber der Arbeitsinspektion.
Schalltechnische Einreichunterlagen für Betriebsanlagengenehmigungen nach GewO und AWG — mit Prognoseberechnung, Messung und normgerechter Bewertung nach ÖAL-Richtlinien.
Computergestützte Schallausbreitungsberechnung für geplante Anlagen, neue Gebäude und veränderte Betriebsabläufe — als Entscheidungsgrundlage vor der Investition.
Referenz EVVA Wien
Dauerschallpegel −3,66 dB(A). TRLV-3-konform dokumentiert und abgenommen.
Kalibrierte Schallpegelmessungen vor Ort — Dauerschallpegel, Spitzenpegel, Frequenzspektren und Tageszeit-differenzierte Auswertung nach ÖAL und ÖNORM.
Normkonforme Bewertung der Messergebnisse nach ÖAL-Richtlinie 3, ÖNORM S 5021 (Schallschutzstufen), TRLV-3 oder anwendbarem Regelwerk — mit klarer Aussage zur Grenzwerterfüllung.
Bei Grenzwertüberschreitungen entwickeln wir ein priorisiertes Maßnahmenkonzept — mit Wirkungsabschätzung, Kostenbandbreiten und Umsetzungsreihenfolge.
Vollständiges schriftliches Gutachten mit Rohdaten, Auswertung, Bewertung und Schlussfolgerungen — strukturiert für die Verwendung in Einreichungen, Genehmigungsverfahren oder Gerichtsverfahren.
ÖAL-RL 3
Lärmimmission Österreich
Österreichische Arbeitsringrichtlinie für die Bewertung von Schallimmissionen — Maßstab für die meisten behördlichen Verfahren in Österreich.
ÖNORM S 5021
Schallschutzstufen
Norm für die Beurteilung von Schallimmissionen auf Basis von Schallschutzstufen — für Wohngebiete, Mischgebiete und Betriebsgebiete in Österreich.
TRLV Lärm Teil 3
Arbeitsschutz
Technische Regel zur Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung — verpflichtend für Arbeitgeber bei Überschreitung der Auslösewerte (80/85 dB(A)).
GewO / AWG
Genehmigungsrecht
Betriebsanlagengenehmigungen nach Gewerbeordnung und Abfallwirtschaftsgesetz erfordern schalltechnische Einreichunterlagen — wir erstellen diese normgerecht und behördenkonform.
Neue oder geänderte Betriebsanlage
Anlagengenehmigung nach GewO, AWG oder UVP erfordert schalltechnischen Nachweis — inkl. Messung des Ist-Zustands und Prognose für den Planzustand.
Widmungs- und Umwidmungsverfahren
Bei Umwidmung von Betriebsgebieten zu Wohngebieten oder umgekehrt sind Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung der Nutzungsverträglichkeit erforderlich.
Arbeitsschutzpflicht (TRLV-3)
Produktions- und Gewerbebetriebe mit Lärmbelastung über den Auslösewerten sind verpflichtet, Lärmminderungsmaßnahmen zu planen und deren Wirkung messtechnisch nachzuweisen.
Rechtsstreitigkeiten & Einsprüche
Privatgutachten oder gerichtlich beauftrage Sachverständigenleistungen in Lärm-Nachbarschaftsstreitigkeiten, Baugenehmigungseinsprüchen und Umweltrechtsfragen.
Referenzprojekt
In der EVVA Produktionshalle Wien haben wir den Dauerschallpegel um 3,66 dB(A) gesenkt und die Nachhallzeit 2,5-fach reduziert — durch gezielte raumakustische Maßnahmen und eine vollständige TRLV-3-konforme Messdokumentation.
−3,66 dB
Dauerschallpegel
2,5×
RT60 reduziert
TRLV-3
Konform
Schildern Sie uns Ihren Fall — ob Betriebsanlage, Genehmigungsverfahren oder Rechtsstreit. Wir liefern die messtechnische Grundlage.